Gesetzlicher Auftrag

Der eigenständige Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen besteht in einer ganzheitlichen Entwicklungsunterstützung der Handlungs-, Leistungs- und Lernfähigkeit von Kindern im Sinne einer Persönlichkeitsbildung. Dabei finden ethische, religiöse, künstlerische, wissenschaftliche und kommunikationsorientierte Werte ihre besondere Beachtung. Der Bildungsauftrag ist nur bei einer für Kinder bedeutungsvollen, sinnverbundenen und alltagsorientierten Pädagogik umsetzbar.

Der Bildungsauftrag

Der eigenständige Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen besteht in einer ganzheitlichen Entwicklungsunterstützung der Handlungs-, Leistungs- und Lernfähigkeit von Kindern im Sinne einer Persönlichkeitsbildung. Dabei finden ethische, religiöse, künstlerische, wissenschaftliche und kommunikationsorientierte Werte ihre besondere Beachtung. Der Bildungsauftrag ist nur bei einer für Kinder bedeutungsvollen, sinnverbundenen und alltagsorientierten Pädagogik umsetzbar.

Der Erziehungsauftrag

Der eigenständige Erziehungsauftrag von Kindertageseinrichtungen besteht darin, Kindern aufgrund einer immer stärker als schnelllebig erlebten Welt, häufiger Reizüberflutung zerteilter Zeiten vielfältige Möglichkeiten zu bieten und erleben zu lassen, ihre Erlebnisse und Erfahrungen aus dem Alltag zu verarbeiten. Damit sind Kinder in der Lage, ihre Identität zu finden, um im weiteren Verlauf ihrer Entwicklung zukünftige Lebenssituationen zu verstehen und eigenverantwortlich mitzugestalten

Der Betreuungsauftrag

Der eigenständige Betreuungsauftrag von Kindertageseinrichtungen besteht darin, in erfahrbaren Beziehungen mit Kindern authentisch zu sein. Das geschieht durch den Auf- und Ausbau fester Bindungsbeziehungen zu Kindern und durch eine respektvolle und zuverlässige Pflege der Beziehung mit Kindern.
(vgl. Krenz, 2008, 60ff)

Unser Auftrag basiert auf den gesetzlichen Grundlagen wie z.B. des Grundgesetztes, der Kinderrechte, des Hessischen KiföG, des KTK-Bundesrahmenhandbuchs usw.