Partizipation von Eltern und Kindern

Zur Kooperation und Partizipation mit Eltern finden Sie im Abschnitt Erziehungspartnerschaft mit Eltern nähere Informationen.

„Kinderbeteiligung bedeutet Mit- und Selbstbestimmung. Dem einzelnen Kind wird die Möglichkeit zur Gestaltung der eigenen Aktivitäten eingeräumt, soweit sich dies mit seinem und dem Wohl anderer vereinbaren lässt. Dabei können den Kindern eigene Verantwortungsbereiche übertragen werden. Sie lernen somit, Mitverantwortung zu übernehmen und leisten zudem einen Beitrag zur Verbesserung kindlicher Lebensräume, indem sie als Experten in eigener Sache agieren.“ (HBEP, 2007, S. 106)

Durch Partizipation können Kinder ihre emotionalen, sozialen und demokratischen Kompetenzen entwickeln und lernen, auch Verantwortung für sich, andere, das eigene Handeln und eigene Entscheidungen und die daraus folgenden Konsequenzen zu tragen.

In unserer Kindertageseinrichtung erhalten Kinder beispielsweise die Möglichkeiten, die Mahlzeiten mitzubestimmen. Sie werden in Projektplanungen und die Planung besonderer Aktivitäten einbezogen. Sie haben die Möglichkeit, den Morgen- oder Abschlusskreis mit eigenen Ideen zu gestalten, dürfen Wald- und Spielplätze selbst bestimmen, bestimmen die Gebete vor den Mahlzeiten und und und…

Durch verschiedene Tätigkeiten und Dienste lernen die Kinder unserer Kita schon früh, Verantwortung für andere mit zu übernehmen und etwas für die Gemeinschaft zu tun. Sie übernehmen Tisch- und Bücherdienste, helfen den Mitarbeiter/innen in der Ruhezeit der jüngeren Kinder und haben Patenschaften für jüngere Kinder.

„Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. Sie können ihre Meinung frei äußern. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. Bei allen Kindern betreffende Maßnahmen öffentlicher Stellen oder privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“ (Charta der Grundrechte der EU, §24 I & II)